1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Das Hotel Villa Vital setzt sich zum Ziel, optimale Erholungsbedingungen für seine Gäste zu schaffen. Die Rechte und Pflichten des Gastes bestimmen die allgemeinen Reservierungs- und Aufenthaltbedingungen im Villa Vital, die weiter als Bedingungen bezeichnet werden.
1.2 Das Hotel Villa Vital bietet Dienstleistungen gemäß seinem Standards an. Falls der Gast mit den angebotenen Dienstleistungen nicht zufrieden ist, so ist er gebeten unverzüglich der Rezeption davon mitzuteilen damit das Management des Hauses die nötigen Schritte einleiten kann.
2.Die Aufenthaltsanmeldungen
2.1 Die Anmeldungen des Aufenthaltes im Hotel Villa Vital erfolgt im Augenblick der Reservierung und der erbrachten Vorauszahlung zum festgelegten Termin. Das Einzahlen der Anzahlung bedeutet, dass der Gast mit den Reservierungsbedienungen und mit den Hotelregeln einverstanden ist.
2.2 Die Anmeldung im Hotel Villa Vital kann auch ohne vorherige Reservierung erfolgen, wenn der Gast persönlich vor Ort den Wunsch äußert einen Aufenthalt zu buchen, und das Hotel Villa Vital eine Möglichkeit sieht den Gast in dem von Ihm gewünschten Termin anzunehmen, wird eine Reservierung für den Gast angelegt. Bei sofortigem Aufenthaltsantritt erfolgt die Bezahlung für den gesamten Aufenthalt unverzüglich vor Ort. Bei späterem Aufenthaltsantritt sollte vor Ort eine Anzahlung erfolgen.
2.3 Die Reservierungen sind bis 9.00 Uhr des nächsten Tages garantiert soweit keine spätere Ankunftszeit gemeldet worden ist.
3. Die Zahlungs- und Aufenthaltsbedingungen
3.1 Die Dienstleistungspreise sind vertraglich festgelegt und umfassen die Waren- und Dienstleistungssteuern im Sinne des polnischen Mehrwertsteuergesetzes.
3.2 Bei der Reservierung verpflichtet sich der Gast zur Vorauszahlung einer Anzahlung an das Hotel Villa Vital, in Höhe von mindest 40% des gesamten Aufenthaltspreises.
3.3 Bei der Kurpaket Reservierung verpflichtet sich der Gast zur Vorauszahlung einer Anzahlung an das Hotel Villa Vital, in Höhe von mindest 80% des gesamten Aufenthaltspreises.
3.4 Der Restbetrag für den Aufenthalt wird am Anreisetag in der Rezeption bar oder mit Überweisung bezahlt.
3.5 Die Firma Villa Vital behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Gast aufzulösen, dessen Zahlung, wie in den Punkten 3.2 und 3.3 festgelegt, nicht termingerecht zugunsten von Villa Vital beglichen worden ist.
3.6 Die Firma Villa Vital wird keine Rückerstattung der Dienstleistungen, die zum Teil oder ganz durch den Gast (bei dem die Gründe liegen) nicht ausgenutzt worden sind, vollbringen.
4.Die Bedingungen des Aufenthalts
4.1 Die Apartments und Zimmer im Villa Vital werden je Tag vermietet.
4.2 Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das reservierte Apartment ab 14 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Apartment, wenn nicht anders vereinbart, bis 12 Uhr verlassen.
4.3 Wenn der Gast bei der Reservierung es nicht anders gemeldet hat, nimmt man an, dass das Apartment vom Gast nur für eine Nacht reserviert wurde.
4.4 Wenn der Wunsch vorliegt, den Aufenthalt zu verlängern, sollte das der Gast spätestens am Abreisetag bis 10 Uhr in der Rezeption melden. Villa Vital sagt diese Reservierung gegebenenfalls zu, falls sie aus terminlichen Gründen möglich ist.
4.5 Der Gast darf die gebuchten Zimmer nicht Anderen, nicht angemeldeten Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt hat noch nicht verstrichen ist.
4.6 Villa Vital darf dem Gast die Reservierung verweigern, wenn er bei seinem letzten Aufenthalt deutlich gegen die Hotelregeln verstoßen hat, Schäden am Hoteleigentum verursacht oder andere Hotelgäste sich von dem Gast sichtlich gestört fühlten.
4.7 Der Gast verpflichtet sich, die Ordnungsregeln sowie die mit den Brandvorschriften verbundenen Sicherheitsbestimmungen im Einquartierungsort zu beachten.
4.8 Auf dem Villa Vital-Gelände ist die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. Abweichungen von dieser Regel gelten bei Gelegenheitsveranstaltungen, die im Villa Vital veranstaltet werden.
4.9 Im Fall von auffallenden und unentwegten Verstößen der festgelegten Aufenthaltsordnung, der die Interessen von anderen Gästen gefährdet, kann Villa Vital den festgesetzten Vertrag unverzüglich auflösen. Jegliche Kosten, die durch das Verschulden des Gastes entstanden sind, werden in diesem Fall an den Gast weiterberechnet, der sich nicht an die von Villa Vital erstellte Aufenthaltsordnung richtet.
4.10 Hunde und andere Haustiere sind auf dem Hotelgelände nur in bestimmten Apartments erlaubt. Der Besitzer ist verpflichtet, die aktuellen Impfungszeugnisse dabei zu haben und das Tier zu beaufsichtigen und allgemeine Sauberkeit einzuhalten. Der Zuschlag für den Hund oder andere Haustiere beträgt 6 Euro oder 10 Euro pro Tag. Über den Zuschlag entscheidet die Rezeption am Anreisetag. Die Haustiere dürfen nicht ins Restaurant.
4.11 Im Villa Vital können die Gäste einen unbewachten Parkplatz nutzen. Der Preis für den Parkplatz steht in der Preisliste für zusätzliche Leistungen.
5.Die Verantwortung von Villa Vital
5.1 Villa Vital ist für die auf dem Hotelgelände beschädigten oder gestohlenen Sachen im Sinne des Art. 846-852 des polnischen Zivilgesetzbuches verantwortlich.
5.2 Der Gast sollte der Rezeption den Schaden, sofort nach der Entdeckung, melden.
5.3 Villa Vital ist für wertvolle, im Zimmer / Apartment gelassene Sachen nicht verantwortlich. Wertgegenstände können für die Aufenthaltszeit in der Rezeption deponiert werden.
5.4 Persönliche Gegenstände, die von dem abreisenden Gast im Hotel vergessen wurden, werden an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt, wenn die Portokosten die Summe von 10 zł nicht überschreiten. Im Falle erhöhter Portokosten schickt Villa Vital die vergessenen Sachen nur dann zurück, wenn der Gast die Portogebühren im Ganzen im voraus bezahlt hat oder sich schriftlich dazu verpflichtet die anfallenden Kosten zu übernehmen.
6.Die Verantwortung des Gastes
6.1 Der Gast verpflichtet sich die Kosten, die durch sein Verschulden entstanden sind zu decken.
6.2 Für Schäden anderer Art, als die oben genannten, die aus der Schuld des Gastes entstanden sind, haftet der Gast und verpflichtet sich, die Kosten zu decken.
6.3 Für Schäden, die durch Minderjährige entstanden sind, haften die gesetzlichen Betreuer.
6.4 Der Gast verpflichtet sich, die Sicherheitsregeln im Hotel zu beachten, d.h.: die Apartmenteinrichtung und die darin gelassenen Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern.
Der Gast verpflichtet sich insbesondere das Apartment immer abzuschlieβen und den Schlüssel in der Rezeption abzugeben.
7. Die Ausschließung der Verantwortung
7.1 Villa Vital haftet für die entstandenen Kosten im Verhältnis zum wirklichen Schadensbetrag und nicht für moralische Schäden.
7.2 Villa Vital übernimmt keinerlei Verantwortung, wenn der Gast beschließt, den Aufenthalt während seiner Dauer abzubrechen.
7.3 Villa Vital behält sich die Rechte zur Aufenthaltsabsage bis zu 72 Stunden vor Beginn des Aufenthaltes vor, und zu jedem Zeitpunkt aus Gründen, die von dem Hotel unabhängig sind. Bei Aufenthaltsabsage verpflichtet sich Villa Vital zur Unterbreitung eines Ersatzangebotes auf Vorrangsprinzipien oder zur Rückerstattung des im Vertrag ausstehenden Betrages.
7.4 Villa Vital trägt keine Verantwortung für Geld und Wertsachen, die durch den Gast nicht deponiert worden sind.
8. Der Aufenthaltsverzicht
8.1 Der Aufenthaltsverzicht des Gastes verlangt eine schriftliche Erklärung.
8.2 Im Fall des Aufenthaltsverzichts durch den Gast, im Sinne des Punktes 2.1., wird die für den Aufenthalt geleistete Anzahlung, im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuches, nicht zurückerstattet.
8.3 Im Falle das der Gast die volle Summe für den Aufenthalt angezahlt hat, aber er den Aufenthaltsverzicht dem Hotel nicht mitgeteilt hat, behält sich Villa Vital das Recht vor, die voll bezahlte Summe einzubehalten.
8.4 Im Falle des Verzichtes des Gastes auf den Aufenthalt während seiner Dauer, trägt der Gast die Kosten für den ganzen gebuchten Aufenthalt gemäß der angenommenen Reservierung.